AGB Teilnahme an Veranstaltungen

Stornierung einer Veranstaltung durch den Veranstalter

Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren an die TeilnehmerInnen refundiert. Darüber hinaus gehende Beträge für Anreise und Unterkunft werden nicht refundiert.


Stornierung einer Veranstaltung durch den/die Teilnehmer/In

Im Falle einer Stornierung durch den/die TeilnehmerIn kommen - falls bei der Veranstaltung nicht abweichend angegeben - folgende Stornosätze zur Anwendung:


Bei Stornierung Ihrer Teilnahme fallen folgende Gebühren an:

20% der Kongressgebühr ab Buchung bis 3 Monate vor der VA

40% der Kongressgebühr 3 Monate bis 2 Monate vor der VA

60% der Kongressgebühr 2 Monate bis 1 Monat vor der VA

90% der Kongressgebühr 1 Monat bis 1 Tag vor der VA

100% der Kongressgebühr bei No-Show


Etwaige Gebühren seitens des Kreditkartenunternehmens müssen vom /von der TeilnehmerIn zusätzlich getragen werden. Im Falle einer Nicht-Teilnahme ohne vorherige Stornierung ist der Veranstalter berechtigt die gesamte Teilnahmegebühr zu erheben.


Programmänderungen

Kurzfristige Änderungen im Programm können aufgrund dienstlicher, privater und organisatorischer Belange notwendig sein und werden auf der Kongresswebsite bekannt gegeben. Es leiten sich daraus keinerlei Regressansprüche ab.


Ihre Zugangsdaten (bei hybriden / virtuellen Veranstaltungen)

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten (je nach Plattform: Download-Link / Benutzername / Passwort) einen Tag vor Veranstaltungsbeginn, vollständiger Zahlungseingang der Teilnahmegebühr vorausgesetzt. Können die Zugangsdaten – auf Grund verspäteter Zahlung – nicht mehr zeitgerecht versendet werden, berechtigt dies nicht zu einer kostenfreien Stornierung der Veranstaltung. Eine Weitergabe Ihrer Zugangsdaten ist untersagt und wird der wissenschaftlichen Leitung gemeldet.


Covid19 - Info / Änderung des Veranstaltungsformates

Sollten es das Infektionsgeschehen oder andere Rahmenbedingungen erforderlich machen behält sich der Veranstalter vor, dass Kongressformat auf ein rein virtuelles Format zu ändern. Eine Änderung des Kongressformates begründet keine Anspruch auf kostenlose Stornierung. Weiters leiten sich daraus keine Regressansprüche ab.


Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der Plattform bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Für die vom Nutzer eingestellten Inhalte ist dieser alleine verantwortlich.


Datenschutz

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin willigt ein, dass die von ihm / ihr  bekannt gegebenen personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet werden dürfen:

  • Registrierung zu Kongressen / Veranstaltungen
  • Akkreditierung
  • Reise- und Hotelorganisation
  • Dokumentation / Vorlage bei den zertifizierenden Stellen
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzliche Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.


Schadenersatzansprüche

Conventive Kongressagentur GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern der/die TeilnehmerIn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Conventive Kongressagentur GmbH beruhen.

Jeder Schadenersatzanspruch kann bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

Jegliche Haftung von Conventive Kongressagentur GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Conventive Kongressagentur GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Leistung  Conventive Kongressagentur GmbH in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Conventive Kongressagentur GmbH schad- und klaglos.


Fälligkeit und Zahlung

Die Rechnungen von Conventive Kongressagentur GmbH werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und ist innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist zu bezahlen. Bei kurzfristiger Registrierung – innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – ist die Rechnung sofort fällig und unmittelbar nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.


Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Conventive Kongressagentur GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort ist der Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH.

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Conventive Kongressagentur GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.


Stand: Juni 2023

AGB Teilnahme an Veranstaltungen für Firmen (Sponsoren/Aussteller)

Sponsorbetrag und Sponsorleistungen

Die Festlegung des Sponsorbetrags und der Sponsorleistungen erfolgt mittels Angebot durch die Conventive Kongressagentur GmbH an den Sponsor. Mit Annahme des Angebots durch den Sponsor/Aussteller wird die Sponsoringvereinbarung verbindlich. Falls benötigt kann zusätzlich ein Sponsorvertrag erstellt werden.

Rechnungslegung

Der Sponsorbetrag wird nach Rechnungslegung durch die Conventive Kongressagentur GmbH auf das angegebene Kongresskonto eingezahlt.  

Empfänger/Kontoinhaber: Conventive Kongressagentur GmbH, 

Gartengasse 8/11, 2352 Gumpoldskirchen 

Bank: Erste Bank Wiener Neustadt 

IBAN: AT78 2011 1847 2902 5400 

BIC: GIBAATWWXXX 

Der Sponsorbetrag wird von der Conventive Kongressagentur GmbH ausschließlich für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung verwendet. 

Der Sponsor stellt der Conventive Kongressagentur GmbH die notwendigen Werbemittel unentgeltlich zur Verfügung und wird auch anderweitig logistische Hilfsmittel bei der Umsetzung des Vertrages anbieten.

Ausstellungsfläche

Die angegebenen m2 Preise beziehen sich auf die reine Ausstellungsfläche. Equipment ist standardmäßig nicht inkludiert.

Haftung

Aussteller: Der Aussteller haftet von ihm/ihr selbst oder seinen/ihren Mitarbeitern, Lieferanten Dienstleistern und weiteren beteiligten Personen verursachten Sach- und Personenschäden. 

Veranstalter: Der Veranstalter Conventive Kongressagentur GmbH haftet nicht für Schäden in Folge von Einbruch, Diebstahl, vorsätzlicher und fahrlässiger Sachbeschädigung und Elementarereignissen und Naturkatastrophen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter Kongressagentur GmbH weder für Personen- noch Sachschäden während der Aufbau-, Abbau- und Ausstellungszeiten. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. 

Stornierung der VA durch den Veranstalter

In diesem Fall wird der Sponsorbetrag zu 100 % zurück überwiesen. Zusätzliche Kosten, wie Reise, Hotel, etc. werden nicht übernommen.

Stornierung durch den Sponsor / Aussteller

100 % nach Vertragsunterzeichnung oder vom Veranstalter bestätigte Zusage der Buchung.

AGB Veranstaltungsorganisation

1. Geltungsbereich

1.1 Conventive Kongressagentur GmbH (im Folgenden “Conventive Kongressagentur GmbH“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. 

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis von Conventive Kongressagentur GmbH nur dann wirksam, wenn sie von dieser ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Vertragsabschluss und Stornogebühr 

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Conventive Kongressagentur GmbH, in dem der Leistungsumfang und das Honorar festgehalten sind. Die Angebote von Conventive Kongressagentur GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebote, die keine Annahmefrist beinhalten, können von Conventive Kongressagentur GmbH widerrufen werden, wenn nicht binnen drei Wochen ab Angebotsdatum die schriftliche Annahme des Kunden bei Conventive Kongressagentur GmbH einlangt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Kunden zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen. 

2.2 Im Fall der Stornierung eines erteilten Auftrags durch den Kunden bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist Conventive Kongressagentur GmbH berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Honorars exklusive Steuern und im Fall einer Stornierung ab 27 Tage vor dem Veranstaltungstermin eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Honorars exklusive Steuern zu verrechnen. Darüber hinaus sind Conventive Kongressagentur GmbH entstandenen Kosten zu ersetzen. 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. 

3.2. Alle Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH (insbesondere Drucksorten) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 

3.3. Der Kunde wird von Conventive Kongressagentur GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgt, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Conventive Kongressagentur GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Conventive Kongressagentur GmbH Gartengasse 8/11 . 2352 Gumpoldskirchen . Österreich UID-Nr.: ATU78757819 . Firmenbuchnummer: FN593489d 

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von Conventive Kongressagentur GmbH zu erbringenden Leistungen selbst überprüfen lassen. Conventive Kongressagentur GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Conventive Kongressagentur GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Conventive Kongressagentur GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Beauftragung Dritter, Versicherung 

4.1 Conventive Kongressagentur GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen bzw. Teilleistungen Dritter zu bedienen. 

4.2 Soweit Informationen oder Leistungen Dritter durch den Kunden genutzt werden, kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. Conventive Kongressagentur GmbH treffen diesbezüglich keinerlei Rechte und Pflichten. 

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, das mit der jeweiligen Veranstaltung verbundene Risiko (insbesondere Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Conventive Kongressagentur GmbH auf Verlangen nachzuweisen. 

5. Termine 

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. schriftlich zu bestätigen. Conventive Kongressagentur GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Conventive Kongressagentur GmbH eine angemessene, mindestens aber vierzehn Tage währende Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Conventive Kongressagentur GmbH 

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Conventive Kongressagentur GmbH. 

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Conventive Kongressagentur GmbH – entbinden Conventive Kongressagentur GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. 

6. Rücktritt vom Vertrag 

Conventive Kongressagentur GmbH ist zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Conventive Kongressagentur GmbH weder Vorauszahlungen noch vor Leistung von Conventive Kongressagentur GmbH eine taugliche Sicherheit leistet. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag gebührt Conventive Kongressagentur GmbH das volle vereinbarte Honorar abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses ersparten Aufwendungen. 

7. Honorar 

7.1 Der Honoraranspruch von Conventive Kongressagentur GmbH entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Conventive Kongressagentur GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Conventive Kongressagentur GmbH Gartengasse 8/11 . 2352 Gumpoldskirchen . Österreich UID-Nr.: ATU78757819 . Firmenbuchnummer: FN593489d 

7.2 Es gilt das im Vertrag vereinbarte Honorar und die im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Das vereinbarte Honorar gilt nur für den jeweiligen Einzelauftrag, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 

7.3 Alle Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Conventive Kongressagentur GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden unverzüglich zu ersetzen. 

7.4 Kostenvoranschläge von Conventive Kongressagentur GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Conventive Kongressagentur GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen wird Conventive Kongressagentur GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 

7.5 Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Kunde an den Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich Conventive Kongressagentur GmbH zurückzustellen. 

8. Fälligkeit und Zahlung 

8.1 Die Rechnungen von Conventive Kongressagentur GmbH werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind bei Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Conventive Kongressagentur GmbH.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. 

8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Conventive Kongressagentur GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Conventive Kongressagentur GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 

9. Präsentationen und Kundenbesuche 

9.1 Ersttermine beim Kunden in Wien sind kostenlos. Allfällige Reisepesen für Termine außerhalb von Wien sowie Umbuchungs- oder Stornogebühren im Falle der Absage eines Ersttermins durch den Kunden sind Conventive Kongressagentur GmbH zu ersetzen. 

9.2 Für die Teilnahme an Präsentationen steht Conventive Kongressagentur GmbH ein angemessenes Präsentationshonorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Conventive Kongressagentur GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen abdeckt. 

9.3 Erhält Conventive Kongressagentur GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Conventive Kongressagentur GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Conventive Kongressagentur GmbH zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Conventive Kongressagentur GmbH nicht zulässig. Conventive Kongressagentur GmbH Gartengasse 8/11 . 2352 Gumpoldskirchen . Österreich UID-Nr.: ATU78757819 . Firmenbuchnummer: FN593489d 

9.4 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Bezahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. 

9.5 Im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte, die nicht für einen Auftrag verwertet werden, können von Conventive Kongressagentur GmbH anderweitig verwendet werden. 

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz 

10.1 Alle Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (insbesondere Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Conventive Kongressagentur GmbH und können von Conventive Kongressagentur GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Bezahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Conventive Kongressagentur GmbH darf der Kunde die Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrags mit Conventive Kongressagentur GmbH nutzen. Im Falle einer über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehenden Nutzung der von Conventive Kongressagentur GmbH oder von ihr beauftragten Personen geschaffenen Urheber- und Kennzeichenrechte, gebührt Conventive Kongressagentur GmbH mangels abweichender Vereinbarung ein Nutzungsentgelt in der Höhe von 10 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Conventive Kongressagentur GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. 

10.2 Änderungen von Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Conventive Kongressagentur GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Conventive Kongressagentur GmbH erforderlich. Dafür steht Conventive Kongressagentur GmbH eine gesondert zu vereinbarende Vergütung zu. 

10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Conventive Kongressagentur GmbH bzw von Werbemitteln, für die Conventive Kongressagentur GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags mit Conventive Kongressagentur GmbH, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Conventive Kongressagentur GmbH erforderlich. 

11. Kennzeichnung 

11.1 Conventive Kongressagentur GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Conventive Kongressagentur GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

11.2 Conventive Kongressagentur GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. 

12. Gewährleistung und Schadenersatz 

Conventive Kongressagentur GmbH Gartengasse 8/11 . 2352 Gumpoldskirchen . Österreich UID-Nr.: ATU78757819 . Firmenbuchnummer: FN593489d

12.1 Conventive Kongressagentur GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern der Kunde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

12.2 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Conventive Kongressagentur GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Conventive Kongressagentur GmbH zu. 

12.3 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Conventive Kongressagentur GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Conventive Kongressagentur GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Conventive Kongressagentur GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 

12.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Conventive Kongressagentur GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 

12.5 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Conventive Kongressagentur GmbH beruhen. 

12.6 Jeder Schadenersatzanspruch kann bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 

12.7 Jeder Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach mit dem vereinbarten Honorar exklusive Steuern begrenzt. 

12.8 Jegliche Haftung von Conventive Kongressagentur GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Conventive Kongressagentur GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Leistung Conventive Kongressagentur GmbH in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Conventive Kongressagentur GmbH schad- und klaglos. 

13. Anzuwendendes Recht 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Conventive Kongressagentur GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH. 

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Conventive Kongressagentur GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Conventive Kongressagentur GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.